Die Ansichtsfläche, der Mauerscheibenkopf, die beiden senkrechten Seitenflächen und die vertikale Länge G auf der Rückseite sind für Anwendungen geeignet, die folgenden Expositionsklassen entsprechen:
HINWEIS: Mauerscheiben im Bereich von Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden, müssen der Expositionsklasse XF4 entsprechen.
Die übrigen Flächen erfüllen die Expositionsklasse XC4. Diese Flächen dürfen nicht in Bereichen liegen, in denen sie mit Spritzwasser oder Sprühnebel von mit Taumittel behandelten Verkehrsflächen in Berührung kommen.
Der Beton ist anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen in die Feuchtigkeitsklasse WA einzuordnen.
Die maximal zulässige Rissbreite der Mauerscheiben beträgt gemäß Anforderungsklasse E 0,3 mm.